Solide Grundversorgung ohne Zuzahlung
Bei Hörgeräte Möckel erhalten Sie einen einfachen Überblick über Preise und mögliche Zuschüsse. Unser Ziel: Gutes Hören zu fairen Kosten.
In der Regel übernimmt die Krankenkasse meist bis zu 784 Euro pro Ohr. Der genaue Betrag hängt von der Kasse ab. Ein einfaches Modell ist oft kostenlos.
Sie brauchen ein Rezept vom HNO-Arzt und einen Hörtest. Dann bekommen Sie Zuschüsse von der Krankenkasse oder Rentenversicherung. Es gibt auch Programme, die Rentner finanziell entlasten.
Wichtig sind einfache Bedienung, guter Sitz und zuverlässige Technik. Viele bevorzugen Modelle mit automatischer Lautstärke und Geräuschfilter.
Ja, sogenannte Nulltarif-Modelle. Diese Geräte bieten alle wichtigen Funktionen und kosten nichts extra. Für mehr Komfort zahlen Sie einen Aufpreis.
Neben der Krankenkasse hilft manchmal auch die Rentenversicherung. Bei starkem Hörverlust übernimmt sie eventuell die vollen Kosten.
Die Wahl des richtigen Hörgeräts hängt von individuellen Bedürfnissen ab. Rentner, die viel unterwegs sind oder in lauten Umgebungen kommunizieren, profitieren von Hörgeräten mit moderner Technik wie automatischer Geräuschanpassung oder Richtmikrofonen. Für den Alltag reicht oft ein Basisgerät, das die wichtigsten Funktionen abdeckt und von der Krankenkasse bezuschusst wird.
Solide Grundversorgung ohne Zuzahlung
Funktionale Alltagsbe-gleiter zum fairen Preis
Nahezu natürliches Klangbild
Hören fast wie früher mit höchstem Hörkomfort
Höchster Hörkomfort in allen Situationen
Die Krankenkasse zahlt bei Hörverlust oft 100 % für Grundmodelle. Diese Geräte erfüllen wichtige Funktionen wie Sprachverstärkung. Für Premium-Modelle mit Extras zahlen Sie meist etwas dazu.
Die Preise für Hörgeräte hängen von Technik und Ausstattung ab. Es gibt Nulltarif-Modelle ab 0 Euro (mit Zuschuss von der Krankenkasse). Geräte mit mehr Funktionen kosten zwischen 800 und 2.500 Euro pro Ohr. Diese bieten zum Beispiel kabellose Verbindung oder automatische Lautstärke-Anpassung.
*) Privater Eigenanteil für gesetzlich Krankenversicherte pro Ohr, zzgl. 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Ohr, bei Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung. Privatpreis zzgl. 650 €
Hörgeräte gelten als medizinischer Bedarf. Mit Rezept und Rechnung können Sie die Kosten bei der Steuer angeben.