
Hörgeräte-Finanzierung
Bleiben Sie flexibel und finanzieren Sie den Eigenanteil Ihres Hörsystems bequem mit 0% Zinsen.
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Hörgeräte und das Zubehör von der Steuer absetzen können. Mit unseren Expertentipps maximieren Sie Ihre Erstattung und sparen bares Geld.
Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und der zumutbaren Belastungsgrenze ab. Diese liegt je nach Familienstand und Einkommen zwischen 1% und 7% Ihres Jahreseinkommens.
Ja, sämtliches notwendiges Zubehör wie Batterien, Reinigungsmittel und Trockenboxen können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Bewahren Sie hierzu alle Kaufbelege sorgfältig auf.
Optimal ist es, wenn Sie größere Ausgaben für Hörgeräte mit anderen medizinischen Kosten in einem Kalenderjahr bündeln. So erhöhen Sie die Chance, die zumutbare Belastungsgrenze zu überschreiten.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Hörgeräten bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Investition in besseres Hören zurückzuerhalten. Als außergewöhnliche Belastung können Sie nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch laufende Aufwendungen geltend machen.
Für die erfolgreiche steuerliche Berücksichtigung Ihrer Hörgerätekosten benötigen Sie:
Neben den reinen Anschaffungskosten können Sie folgende Aufwendungen geltend machen:
Die Kosten für Ihre Hörversorgung sollten Sie möglichst in einem Steuerjahr bündeln. So überschreiten Sie eher die zumutbare Belastungsgrenze und können einen höheren Betrag absetzen. Unser Hörakustik-Team berät Sie gerne zur optimalen zeitlichen Planung.