Phonak Vitus+ BTE P
0,00*€
Hinter-dem-Ohr-Hörgerät
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Klangerlebnis1/6
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Sprachverstehen6/6
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Dezente Bauform1/6
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Trage- und Nutzerkomfort1/6
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Technische Innovationen1/6
Wann haben Sie Anspruch auf eine Hörgeräte-Versorgung und was sollten Sie außerdem über die Kostenübernahme der Krankenkasse wissen? Das zeigen wir Ihnen hier.
Ob die Krankenkasse Hörgeräte zahlt, hängt von der Bewilligung des Krankenkassen-Zuschusses ab. In der Regel beteiligen sich Krankenkassen an den Kosten für Hörsysteme, wenn diese von einem HNO-Arzt verordnet wurden. Sprechen Sie uns gerne zu diesem Thema an.
In der Regel kann nach sechs Jahren geprüft werden, ob der Krankenkassen-Zuschuss erneut bewilligt wird. Dazu ist meist eine Folgeverordnung eines HNO-Arztes erforderlich.
Welche Hörgeräte die Krankenkasse zahlt, hängt von der individuellen Hörminderung ab. Die maximale Zuzahlung der Krankenkasse beträgt rund 1.500 € für beide Ohren. Wir von HÖRGERÄTE MÖCKEL beraten Sie gerne unabhängig und empfehlen Ihnen passende Modelle, die Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Grundsätzlich zahlen alle gesetzlichen Krankenkassen ähnlich hohe Zuschüsse für Hörgeräte. In unserem Vergleich sehen Sie die Unterschiede auf einen Blick.
Hörgeräte von der Krankenkasse sind Modelle, deren Kosten vollständig durch den Krankenkassen-Zuschuss gedeckt sind. Diese können gute Dienste leisten. Wer jedoch höhere Ansprüche – wie zum Beispiel ein natürliches Klangbild, Bluetooth oder besonders diskrete Hörgeräte – hat, ist mit einer höheren Hörgeräte-Leistungsklasse womöglich besser bedient. Sprechen Sie uns an. Unsere erfahrenen Hörakustiker beraten Sie neutral und empfehlen Ihnen passende Hörgeräte, die Sie anschließend kostenlos zur Probe tragen können.
Bei der Hörgeräte-Versorgung ist es wichtig zu wissen, wann Sie Anspruch darauf haben und ob ein Besuch beim Ohrenarzt erforderlich ist. In Deutschland haben Menschen mit einem festgestellten Hörverlust ab 20 bis 30 Prozent Hörminderung, also ab ungefähr 25 Dezibel, in der Regel Anspruch auf eine Hörgeräte-Versorgung durch ihre Krankenkasse. Deshalb empfehlen wir Ihnen einen Besuch beim HNO-Arzt, um einen Hörverlust diagnostizieren und Hörgeräte verordnen zu lassen. In diesem Fall können Sie Hörgeräte „auf Rezept“ bekommen. Unsere erfahrenen Hörakustiker unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess und beraten Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten.

z.B. kein Wahrnehmen von Mückensummen und Atemgeräuschen

z.B. kein Wahrnehmen von leisem Radio oder Flüstern

z.B. kein Wahrnehmen einer normalen Unterhaltung, Fernsehen

z.B. kein Wahrnehmen von Autoverkehr, MP3-Player

z.B. kein Wahrnehmen von lauter Musik, Autobahn
Damit Ihre Hörgeräte von der Krankenkasse bezuschusst werden, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung sowie die Bewilligung der Krankenkasse. Dies ist jedoch in wenigen Schritten erledigt.
Der erste Schritt ist ein umfassender Hörtest in einer unserer Filialen. Unsere Hörexperten messen Ihr Hörvermögen mit Hilfe von hochmoderner Technologie innerhalb von wenigen Minuten. So bestimmen wir bei HÖRGERÄTE MÖCKEL Ihren individuellen Hörbedarf präzise. Einen ersten Anhaltspunkt dazu können Sie auch direkt erhalten, indem Sie unseren Online-Hörtest starten.
Hat der Hörtest durch unsere Akustiker eine Hörminderung ergeben, empfehlen wir Ihnen einen Besuch beim HNO-Arzt. Dieser kann die Hörminderung ärztlich diagnostizieren und eine Hörgeräte-Verordnung ausstellen. Diese Verordnung (Rezept) ist wichtig, damit die Krankenkasse die Zuzahlung bewilligt.
Schon direkt nach dem Hörtest beraten unsere Hörakustiker Sie unabhängig und neutral und empfehlen Ihnen aus einer Vielzahl von Modellen passende Hörgeräte für Ihren individuellen Hörbedarf. Anschließend ist es wichtig, dass Sie sich selbst ein Bild von Ihren Hörgeräten machen, und zwar ausgiebig in Ihrem Alltag. Deshalb können Sie Hörgeräte bei uns kostenlos zur Probe tragen – gerne auch verschiedene Modelle, bis Sie das optimale Hörsystem gefunden haben.
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse, sobald Sie sich für ein Hörgeräte-Modell entschieden haben. Sie brauchen uns lediglich die Verordnung (Rezept) bei einem Termin mitzubringen und wir kümmern uns um alles Weitere.
Ihre Krankenkasse übernimmt einen großen Teil der Kosten für Ihr Hörsystem. Die genaue Zuzahlung für Hörgeräte von der Krankenkasse hängt von der Krankenkasse und dem ermittelten Versorgungsgrad ab. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder bestmöglich hören können, ohne dabei Ihr Budget zu überschreiten. Wir übernehmen die Antragstellung bei der Krankenkasse und alle notwendigen Formalitäten für Sie. So können Sie im Regelfall mit einer Krankenkassen-Zuzahlung von rund 1.500 Euro rechnen, die vom Verkaufspreis des Hörsystems abgezogen wird. Sie müssen nur dann einen Eigenanteil bezahlen, wenn Sie sich bewusst für ein teureres Modell entscheiden, ohne dass es medizinisch notwendig ist. Unsere Hörexperten bei HÖRGERÄTE MÖCKEL unterstützen Sie dabei, den Zuschuss der Krankenkasse optimal auszunutzen und informieren Sie transparent über Zusatzkosten von höherwertigen Hörsystemen 2.890,00 €
Hörgeräte, die ein nahezu natürliches Klangbild liefern, kosten ab 2.890 € für beide Ohren.
Anhand der folgenden Schätzungen können Sie die Zuschüsse verschiedener Krankenkassen in Deutschland vergleichen. Ist Ihre Krankenkasse nicht im Vergleich? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter!
Es gibt bestimmte Hörgeräte, deren Kosten die Krankenkasse komplett übernimmt. Bei den sogenannten Kassenmodellen entstehen Ihnen also keine weiteren Kosten. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang auch von Hörgeräten zum Nulltarif.
*) Privater Eigenanteil für gesetzlich Krankenversicherte pro Ohr, zzgl. 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Ohr, bei Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung. Privatpreis zzgl. 650 €
Nulltarif-Modelle können bereits gute Leistungen bringen und Ihren individuellen Bedarf abdecken. Wenn Sie ein natürlicheres Klangbild wünschen oder über das Hörsystem auch telefonieren oder Musik hören möchten, beteiligt sich die Krankenkasse ebenfalls mit dem Zuschuss an den Kosten für solch ein höherwertiges Hörsystem. Sie müssen dann lediglich die Differenz selbst bezahlen.
Außenstehende sehen nicht, wie gut Sie hören können. Diese winzigen Hörsysteme sitzen bequem im Ohr und liefern ein natürliches Klangbild.
*) Privater Eigenanteil für gesetzlich Krankenversicherte pro Ohr, zzgl. 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Ohr, bei Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung. Privatpreis zzgl. 650 €
Mit dem Handy telefonieren und Musik hören, über das Hörsystem den Fernseher-Ton hören und vieles mehr ermöglichen Hörgeräte mit Bluetooth.
*) Privater Eigenanteil für gesetzlich Krankenversicherte pro Ohr, zzgl. 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Ohr, bei Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung. Privatpreis zzgl. 650 €
Bei einseitiger, starker Hörminderung sind Sie mit einem Contralateral-Routing-Of-Signal-Hörgerät (CROS-Hörgerät) bestens versorgt.
*) Privater Eigenanteil für gesetzlich Krankenversicherte pro Ohr, zzgl. 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Ohr, bei Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung. Privatpreis zzgl. 650 €
Zusätzlich zur Kostenübernahme für Hörgeräte decken einige Krankenkassen auch bestimmtes Hörgeräte Zubehör und Reparaturkosten ab. Batterien für Hörgeräte sind für Erwachsene keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sehr wohl übernehmen die Kassen jedoch die Kosten für Batterien und Akkus von Kinder-Hörgeräten.
Regelmäßig tragen Krankenkassen die Kosten von Zubehör wie beispielsweise einer Trockenbox für Hörgeräte. Auch Reparaturkosten für Hörgeräte, die im Rahmen der Garantiezeit oder darüber hinaus entstehen, können von einigen Krankenkassen übernommen werden. Meist wird eine Hörgeräte-Reparatur-Pauschale von der Krankenkasse bezahlt. Diese liegt üblicherweise im Bereich von 120 bis 130 €. Die genauen Leistungen variieren jedoch je nach Krankenkasse und Versicherungstarif. Darüber hinaus gibt es auch separate Hörgeräte-Versicherungen, die für einen kleinen Betrag sämtliche Reparaturkosten Ihrer Hörsysteme abdecken.
Wir von HÖRGERÄTE MÖCKEL begleiten Sie sicher ans Ziel. Unsere Hörakustiker beraten Sie umfassend und transparent über die Möglichkeiten der Kostenübernahme für Zubehör und Reparaturen durch Ihre Krankenkasse sowie attraktive Zusatz-Policen.