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Hörgeräte Zuzahlung: Was sollten Sie wissen?

Wie ist das jetzt eigentlich mit der Hörgeräte-Zuzahlung?

Sofern Sie von einem Hörverlust betroffen sind, ist die Entscheidung für ein modernes Hörsystem der erste Schritt. Meist stellen Betroffene dann die Frage: Welche Rolle spielt meine Krankenkasse? Die Antwort: Eine wesentliche. Informieren Sie sich bezüglich der Hörgeräte-Versorgung gerne auch direkt bei Ihrer Krankenkasse. Unsere Hörgeräteakustiker beantworten Ihre Fragen gerne auch in einer unserer Filialen. Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle zudem unsere Übersicht der Leistungsklassen und der dazugehörigen Preise, um ein umfassendes Gesamtbild zu bekommen.

Hörgeräte Zuzahlung: Welchen Festbetrag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Seit dem 1. November 2013 existieren nun dauerhaft zwei Festbeträge für die Versorgung mit Hörgeräten. Für schwerhörige Versicherte werden Hörgeräte bis zu einem maximalen Betrag von 733,59 € seitens der Krankenversicherung übernommen. An Taubheit grenzende Schwerhörige erhalten einen leicht erhöhten Zuschuss von maximal 786,86 €. Bei einer beidohrigen Versorgung ist bei dem zweiten Hörgerät ein Abschlag von 20 Prozent vorgesehen. Mit anderen Worten: Wenn Sie für beide Ohren ein Hörgerät brauchen (meist die Regel), übernimmt die Krankenkasse für einen schwerhörig-gesetzlich Versicherten für das zweite Hörgerät 586,87 €.

Um die medizinische Versorgung durch die Krankenkasse und uns als Hörgeräteakustiker zu gewährleisten, muss die Schwerhörigkeit von einem HNO-Arzt attestiert werden (Verordnung). Mit der ausgestellten Verordnung (umgangssprachlich Rezept) können Sie dann einen Hörgeräteakustiker aufsuchen.

Bei der Versorgung sind heutzutage digitale Gerätestandards als Mindestanforderung anerkannt. Diese Basis-Hörsysteme haben technische Anforderungen, die prinzipiell nur voll-digitale Systeme erfüllen:

  • 4 Frequenzkanäle
  • 3 Hörprogramme
  • Störschallreduzierung und
  • Rückkoppelungsunterdrückung.

Hörgeräte Zuzahlung: Welche Kosten übernimmt die private Krankenkasse?

Grundsätzlich gelten für die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse die gleichen medizinischen Kriterien in der Feststellung durch Ihren HNO-Arzt wie bei gesetzlich Versicherten. Die Hörgeräte Zuzahlung richtet sich jedoch immer nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. In vielen Fällen werden qualitativ höherwertige Hörgeräte-Versorgungen komplett bezahlt bzw. wird ein deutlich höherer Anteil an den Gesamtkosten der Versorgung übernommen. Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Kostenaufstellung zur Voranfrage bei Ihrer privaten Krankenkasse. Machen Sie sich gerne ein Bild über unsere Leistungsklassen und Preise.

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